Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"Die Baugenehmigung ist in Deutschland kein völlig einheitliches Verfahren, auch wenn der Ablauf bei vielen Bauvorhaben ähnlich wirkt. Grundsätzlich folgt das Bauen einem Muster: Zuerst wird geprüft, ob sich das Vorhaben nach den planungsrechtlichen Vorgaben richten lässt (etwa über Bebauungspläne oder die Beurteilung nach der Umgebung), dann folgt der Bauantrag, anschließend die fachliche Prüfung durch die zuständige Behörde und am Ende die Entscheidung über die Genehmigung. Als Orientierung dient dabei die Musterbauordnung (MBO), die in vielen Punkten als Vorlage für die Landesregelungen herangezogen wird. Trotz dieser gemeinsamen Grundlage unterscheidet sich die konkrete Ausgestaltung je Bundesland. Entscheidend sind die jeweiligen Landesbauordnungen, weil sie festlegen, wie das Verfahren im Detail organisiert ist und welche Anforderungen gelten. Das betrifft unter anderem, ob bestimmte Vorhaben verfahrensfrei beziehungsweise genehmigungsfrei sind, wie der formale Weg für den Bauantrag ausgestaltet ist und welche Rolle dabei die Bauvorlagen spielen. Auch die Frage, wer bauvorlageberechtigt ist, wird in den Ländern unterschiedlich geregelt. Ein weiterer Unterschied liegt häufig in der praktischen Umsetzung: Manche Bundesländer bieten inzwischen digitale Antragswege an, andere setzen stärker auf klassische Papierunterlagen. Für Bauherr:innen kann das bedeuten, dass sich Fristen, Zuständigkeiten und der genaue Umfang der einzureichenden Unterlagen zwar nicht beliebig ändern, aber im Verfahren spürbar voneinander abweichen können. Darum lohnt sich vor dem Einreichen ein Blick in die Regeln des eigenen Bundeslands. Unabhängig vom Bundesland gilt: Wer den Ablauf verstehen will, sollte die Schritte gedanklich in zwei Ebenen trennen. Erstens die planungsrechtliche Zulässigkeit (passt das Vorhaben an den Bebauungsplan und die örtlichen Vorgaben?), zweitens das bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren (entspricht das Vorhaben den Anforderungen der Landesbauordnung und den eingereichten Bauvorlagen?). So lassen sich Rückfragen der Behörde und mögliche Nachforderungen besser einordnen.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Marl
Zuständig ist das Bauaufsichtsamt in Marl. Bauanträge werden landeseinheitlich über das Bauportal NRW eingereicht.
Zum Bauportal NRWAngaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen lohnt es sich für Bauherren, früh zu klären, ob das eigene Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder als verfahrensfrei eingeordnet wird. Der genaue Umfang solcher genehmigungsfreien Vorhaben kann sich in der Praxis unterscheiden, deshalb sollten Sie die geplanten Maßnahmen nicht nur nach der groben Kategorie einschätzen. Achten Sie außerdem darauf, dass Bauantrag und Unterlagen vollständig und nachvollziehbar sind, damit die Behörde prüfen kann, ob das Vorhaben planungsrechtlich und bauordnungsrechtlich passt. Unklare Details führen oft zu Rückfragen.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Marl.
Zum VerzeichnisWeitere Themen im Hausbau-Ratgeber
Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.